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I. Geltungsbereich, Allgemeines
1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Asimbly GmbH
(nachfolgend „Asimbly“ genannt) mit deren Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt). Die
Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person
des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
2. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen
Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Asimbly nicht an, es sei denn,
sie hätte ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten
auch dann, wenn Asimbly in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Geschäftsbedingungen
abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben in jedem Fall Vorrang
vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher
Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung von Asimbly maßgebend.
4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber
Asimbly abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder
Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
5. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne
eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen
Geschäftsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
II. Vertragsschluss
1. Die Angebote von Asimbly sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn Asimbly dem
Kunden technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen überlassen
hat, an denen sich Asimbly ihre Eigentums- und Urheberrechte vorbehält.
2. Die Bestellung der Ware bzw. einer Lohnleistung durch den Kunden gilt als verbindliches
Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist Asimbly berechtigt, dieses
Vertragsangebot innerhalb von 4 Wochen nach seinem Zugang bei Asimbly anzunehmen.
3. Ein Liefervertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, spätestens mit Versendung
der Ware zustande. Eine Übermittlung per Datenfernübertragung genügt der Schriftform.
4. Sofern sich Asimbly zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrages eines Tele- oder Mediendienstes
bedient, verzichtet der Kunde auf die Zurverfügungstellung von angemessenen, wirksamen und
zugänglichen technischen Mitteln zur Erkennung und Berichtigung von Eingabefehlern, auf eine
Mitteilung der in Art. 246 § 3 EGBGB bestimmten Informationen sowie auf eine Bestätigung des
Zugangs seiner Bestellung. Auf elektronischem Wege übermittelte Bestellungen gelten erst dann als
zugegangen, wenn sie von Asimbly abgerufen und geöffnet wurden.
III. Preise - Zahlungsbedingungen
1. Alle Preise von Asimbly verstehen sich ab Lager zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung
gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Beim Versendungskauf (Abschnitt VI Ziffer 1) trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager und die
Kosten einer vom Kunde gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und
sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach
Maßgabe der Verpackungsverordnung nimmt Asimbly nicht zurück, sie werden Eigentum des
Kundes; ausgenommen sind Paletten.
3. Sofern Asimbly – ohne dass ein gesetzlicher Anspruch des Kunden besteht – ausgelieferte Ware
wieder zurücknimmt, berechnet Asimbly für den dadurch zusätzlich entstehenden Aufwand eine
Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 20% des Warenwertes (vereinbarter Brutto-Kaufpreis) der
einzulagernden Ware, mindestens jedoch 15,- EUR.
4. Für Kleinaufträge unter einem Warenwert von 150,- EUR wird ein Mindermengenzuschlag
erhoben.
5. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der vereinbarte Kaufpreis innerhalb von 20 Kalendertagen
ab Rechnungsstellung fällig und zu zahlen. Bei Verträgen mit einem Warenwert von mehr als 5.000,-
EUR ist Asimbly jedoch berechtigt, eine Anzahlung i.H.v. 30% des Kaufpreises zu verlangen. Die
Anzahlung ist fällig und zu zahlen innerhalb von 20 Kalendertagen ab Rechnungsstellung.
6. Als Tag des Zahlungseingangs gilt bei allen Zahlungsmitteln der Tag, an dem Asimbly über den vom
Kunden geschuldeten Betrag verfügen kann.
7. Mit Ablauf der in Ziffer 5 genannten Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist
während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Asimbly
behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten
bleibt der Anspruch von Asimbly auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
8. Dem Kunde stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch
rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte
des Kunden unberührt.
9. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass der Anspruch von Asimbly auf den Kaufpreis
durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens), so ist Asimbly nach den gesetzlichen Vorschriften zur
Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen
(Einzelanfertigungen), kann Asimbly den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über
die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
10. Hat Asimbly aus der ständigen Geschäftsbeziehung mit dem Kunden einen fälligen
Zahlungsanspruch gegen diesen, so kann Asimbly Warenlieferungen verweigern, bis der Kunde die
fällige Zahlung bewirkt hat. Dies gilt entsprechend während der Überschreitung eines dem Kunde
von Asimbly eingeräumten Kreditlimits.
11. Soweit die Zahlung des geschuldeten Kaufpreises trotz Fälligkeit nicht geleistet wird, erfolgt unter
den Voraussetzungen des § 28a BDSG eine Datenübermittlung an mit Asimbly kooperierende
Auskunfteien.
12. Ist Asimbly aufgrund eines SEPA-Lastschriftmandats des Kunden berechtigt, Forderungen gegen
den Kunde mittels Lastschrift einzuziehen, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass ihm
Asimbly spätestens drei (3) Kalendertage vor dem Tag des beabsichtigten Einzugs einer SEPA
Lastschrift (Ausführungsdatum) eine Vorabinformation (PreNotification) hierüber zuleitet.
IV. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus den jeweiligen
Kaufverträgen und der laufenden Geschäftsbeziehung (nachfolgend „gesicherte Forderungen“)
behält sich Asimbly das Eigentum an den verkauften Waren vor.
2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der
gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der
Kunde hat Asimbly unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf
die Waren von Asimbly erfolgen.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen
Kaufpreises, ist Asimbly berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten
und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der
Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf Asimbly diese Rechte nur geltend machen, wenn Asimbly
dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige
Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
4. Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die
nachfolgenden Bestimmungen.
(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung
der Waren von Asimbly entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei Asimbly als
Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren
Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt Asimbly Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der
verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis
das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen
Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils von
Asimbly gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an Asimbly ab. Asimbly nimmt die Abtretung an.
Die in Ziffer 2 genannten Pflichten des Kundes gelten auch in Ansehung der abgetretenen
Forderungen.
(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben Asimbly ermächtigt. Asimbly verpflichtet
sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber
Asimbly nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies
aber der Fall, so kann Asimbly verlangen, dass der Kunde Asimbly die abgetretenen Forderungen und
deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen
Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen von Asimbly um mehr als
10%, wird Asimbly auf Verlangen des Kunden Sicherheiten freigeben. Die Auswahl der
freizugebenden Sicherheiten obliegt dabei Asimbly.
V. Lieferfrist, Liefertermin, Höhere Gewalt und Lieferverzug
1. Liefer- bzw. Leistungsfristen und Liefer- bzw. Leistungstermine werden individuell vereinbart bzw.
von Asimbly bei Annahme der Bestellung angegeben.
2. Der Beginn der individuell vereinbarten bzw. von Asimbly angegebenen Liefer- bzw. Leistungsfrist
setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
3. Die Einhaltung der Liefer- bzw. Leistungsverpflichtung von Asimbly setzt weiter die rechtzeitige
und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten
Vertrages bleibt vorbehalten.
4. Erhält Asimbly aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen Lieferungen oder Leistungen von
Unterlieferanten oder von Subunternehmern trotz ordnungsgemäßer kongruenter Eindeckung nicht,
nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder treten Ereignisse höherer Gewalt, d.h. unverschuldete
Leistungshindernisse mit einer Dauer von mehr als 14 Kalendertagen ein, so wird Asimbly den Kunde
rechtzeitig schriftlich informieren. In diesem Fall ist Asimbly berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung
um die Dauer der Behinderung herauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom
Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit Asimbly ihrer vorstehenden Informationspflicht
nachgekommen ist und nicht das Beschaffungsrisiko bzw. Herstellungsrisiko übernommen hat und
das Leistungshindernis nicht nur vorübergehender Natur ist. Der höheren Gewalt stehen gleich
Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete
Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen zum Beispiel durch Feuer, Wasser und
Maschinenschäden und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht
von Asimbly schuldhaft herbeigeführt worden sind.
5. Ist ein Liefer- bzw. Leistungstermin oder eine Liefer- bzw. Leistungsfrist verbindlich vereinbart und
wird aufgrund von Ereignissen nach vorstehender Ziffer 4 der vereinbarte Liefer- bzw.
Leistungstermin oder die vereinbarte Liefer- bzw. Leistungsfrist um mehr als vier Wochen
überschritten, oder ist bei unverbindlichem Leistungstermin das Festhalten am Vertrag für den
Kunde objektiv unzumutbar, so ist der Kunde berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom
Vertrag zurückzutreten.
6. Der Eintritt des Lieferverzugs von Asimbly bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In
jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. Gerät Asimbly in Lieferverzug, so
kann der Kunde pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale
beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Netto-Kaufpreises, insgesamt
jedoch höchstens 5% des Netto-Kaufpreises der verspätet gelieferten Ware. Asimbly bleibt der
Nachweis vorbehalten, dass dem Kunde gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer
Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
7. Die Rechte des Kundes gemäß Abschnitt IX dieser Geschäftsbedingungen und die gesetzlichen
Rechte von Asimbly insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund
Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.
VI. Lieferung, Gefahrenübergang, Annahmeverzug
1. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Kundes
wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas
anderes vereinbart ist, ist Asimbly berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere
Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
2. Teillieferungen sind zulässig, soweit sich daraus keine Nachteile für den Kunde ergeben.
3. Unter Berücksichtigung der Interessenlage im Einzelfall und im Rahmen des Zumutbaren behält
sich Asimbly bei Verbrauchsgütern handelsübliche Mehr– und Minderlieferungen vor.
4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht
spätestens mit der Übergabe auf den Kunde über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des
zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr
bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung
der Versendung bestimmte Person oder Anstalt über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde
im Verzug der Annahme ist.
5. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich
die Lieferung aus anderen, vom Kunde zu vertretenden Gründen, so ist Asimbly berechtigt, Ersatz des
hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.
VII. Schutzrechte, Bereitstellung von Unterlagen
1. Der Kunde verpflichtet sich, Asimbly von Schutzrechtsbehauptungen Dritter hinsichtlich der von
Asimbly gelieferten Produkte unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Asimbly ist berechtigt, aber nicht
verpflichtet, auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung die Rechtsverteidigung zu
übernehmen.
2. Der Kunde gewährleistet, dass beigestellte Waren und Leistungen sowie vom Kunde bereitgestellte
Unterlagen frei von Schutzrechten Dritter sind. Bei Rechtsmängeln stellt er Asimbly von allen
entsprechenden Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, er hat den Rechtsmangel nicht zu vertreten.
3. Der Kunde räumt Asimbly durch die Bereitstellung von Unterlagen das nicht ausschließliche Recht
ein, sie für alle vertraglich vorgesehenen Zwecke ohne zeitliche oder räumliche Beschränkung zu
nutzen. Bei Anfrage von Artikeln auf Basis bereitgestellter Unterlagen wie z.B. Zeichnungen und
Spezifikationen (Zeichnungsteile) ist Asimbly berechtigt, diese zum Zwecke der Anfragebearbeitung
und der nachgelagerten Vertragserfüllung an herstellende Unterlieferanten zur Verfügung zu stellen.
Soweit der Kunde geänderte oder weitere Spezifikationen bei der Anfrage von Zeichnungsteilen
vorgibt, ohne Asimbly geänderte oder um diese Spezifikationen ergänzte Zeichnungen
bereitzustellen, ist Asimbly berechtigt, die vorhandenen Zeichnungen des Kunden entsprechend
abzuändern oder zu ergänzen.
VIII. Mängelansprüche des Kunden
1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften,
soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.
2. Grundlage der Mängelhaftung von Asimbly ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware
getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die
Produktbeschreibungen und Spezifikationen, die Asimbly vom Kunde zur Verfügung gestellt und von
Asimbly ausdrücklich genehmigt wurden.
3. Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und
Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein
Mangel, so ist Asimbly hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die
Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige
Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der
Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei
Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige
Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder
Mängelanzeige, ist die Haftung von Asimbly für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
4. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann Asimbly zunächst wählen, ob sie Nacherfüllung durch
Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache
(Ersatzlieferung) leistet. Das Recht von Asimbly, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen
Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
5. Asimbly ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde
den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel
angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
6. Der Kunde hat Asimbly die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu
geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der
Ersatzlieferung hat der Kunde die mangelhafte Sache an Asimbly nach den gesetzlichen Vorschriften
zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den
erneuten Einbau, wenn Asimbly ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war.
7. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere
Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), trägt Asimbly,
wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden
als unberechtigt heraus, kann Asimbly die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt
verlangen.
8. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu
setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften
entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei
einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
9. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur
nach Maßgabe von Abschnitt IX und sind im Übrigen ausgeschlossen.
IX. Sonstige Haftung
1. Soweit sich aus diesen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen
nichts anderes ergibt, haftet Asimbly bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen
Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
2. Auf Schadensersatz haftet Asimbly – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Asimbly nur a) für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und
vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von Asimbly jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
3. Die sich aus Ziffer 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Asimbly einen
Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat.
Das gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur
zurücktreten oder kündigen, wenn Asimbly die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies
Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gemäß §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im
Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
X. Verjährung
1. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus
Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung.
2. Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer
üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit
verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab
Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch gesetzliche Sonderregelungen für
dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), bei Arglist des Verkäufers (§ 438
Abs. 3 BGB) und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 479
BGB).
3. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und
außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen,
es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im
Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes
bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Kunden gemäß
Abschnitt IX ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.
XI. Rechtswahl und Gerichtsstand
1. Für diese Geschäftsbeziehungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen Asimbly und dem Kunde
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts,
insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gemäß
Abschnitt IV unterliegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene
Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
2. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler –
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden
Streitigkeiten der Geschäftssitz von Asimbly in Singen. Asimbly ist jedoch auch berechtigt, Klage am
allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
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