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ausgleichsabgabe berechnen

Wie hoch ist eure Ausgleichsabgabe nach §160 SGB IX? Berechnet es in Sekunden – und erfahrt wie WfbM-Aufträge dabei helfen können.

Rechner

ausgleichsabgabe-rechner

Alle Angaben sind Näherungswerte. Für die exakte Berechnung empfehlen wir die Abstimmung mit eurem Inklusionsamt.

2
050+
Geschätzte Jahresabgabe
pro Jahr
Pflichtquote
5 %
Pflichtplätze
Unbesetzte Plätze
Hintergrund

was ist die ausgleichsabgabe?

Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, 5 % ihrer Stellen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen (§160 SGB IX). Wer diese Pflichtquote nicht erfüllt, zahlt eine Ausgleichsabgabe.

Staffelung der Abgabe (ab 2025)

BeschäftigungsquoteAbgabe pro Monat/Platz
3 % bis unter 5 %155 €
2 % bis unter 3 %275 €
über 0 % bis unter 2 %405 €
0 % (kein einziger)815 €

Hinweis: Die Abgabensätze können sich jährlich ändern. Die hier angezeigten Werte basieren auf den ab 2025 gültigen Sätzen (fällig zum 31.03.2026). Für verbindliche Auskünfte wendet euch an euer zuständiges Inklusionsamt.

Modell 1 – Direkte Vermittlung

asimbly vermittelt euch direkt an eine passende WfbM. Ihr arbeitet danach direkt mit der Werkstatt – die Aufträge können auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden.

Modell 2 – Full-Service

asimbly übernimmt die gesamte Koordination. Hier steht asimbly als Auftragnehmer zwischen euch und der WfbM – eine direkte Anrechnung ist in diesem Modell nicht möglich.

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