ausgleichsabgabe berechnen
Wie hoch ist eure Ausgleichsabgabe nach §160 SGB IX? Berechnet es in Sekunden – und erfahrt wie WfbM-Aufträge dabei helfen können.
ausgleichsabgabe-rechner
Alle Angaben sind Näherungswerte. Für die exakte Berechnung empfehlen wir die Abstimmung mit eurem Inklusionsamt.
was ist die ausgleichsabgabe?
Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, 5 % ihrer Stellen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen (§160 SGB IX). Wer diese Pflichtquote nicht erfüllt, zahlt eine Ausgleichsabgabe.
Staffelung der Abgabe (ab 2025)
| Beschäftigungsquote | Abgabe pro Monat/Platz |
|---|---|
| 3 % bis unter 5 % | 155 € |
| 2 % bis unter 3 % | 275 € |
| über 0 % bis unter 2 % | 405 € |
| 0 % (kein einziger) | 815 € |
Hinweis: Die Abgabensätze können sich jährlich ändern. Die hier angezeigten Werte basieren auf den ab 2025 gültigen Sätzen (fällig zum 31.03.2026). Für verbindliche Auskünfte wendet euch an euer zuständiges Inklusionsamt.
Modell 1 – Direkte Vermittlung
asimbly vermittelt euch direkt an eine passende WfbM. Ihr arbeitet danach direkt mit der Werkstatt – die Aufträge können auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden.
Modell 2 – Full-Service
asimbly übernimmt die gesamte Koordination. Hier steht asimbly als Auftragnehmer zwischen euch und der WfbM – eine direkte Anrechnung ist in diesem Modell nicht möglich.
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